|
Freiwillige Feuerwehr Surendorf |
|
Aktuelles |
Wie viel „Feuerwehr“ muss eigentlich sein.
von HBM, Heinfried Ahrens
OWF-Surendorf u. stellv.
AWF-D.-hagen
Es gibt immer wieder große Missverständnisse in Bezug auf die Feuerwehr, da es
in Zeiten leerer Finanzkassen häufig dazu kommt, dass der eine oder andere
meint, vieles täte gar nicht nötig oder sei nur zu beschaffen, wenn die Gemeinde
liquide ist.
(Grundsätzlich sind die folgenden Ausführungen nur auf
das Bundesland
1.
das Aufstellen einer Feuerwehr ist Pflichtaufgabe einer Gemeinde und mit
oberster Priorität zu erfüllen.
2.
gesetzliche Grundlage ist das Brandschutzgesetz.
(BrSchG v. 10.Febr.1996)
3.
die erforderliche Struktur von Mannschaft und Gerät
ist in dem Organisationserlass der Feuerwehren
(OrgFw. Juli 2007) des Innenministeriums geregelt.
Nun scheinen Punkt 1. und 2. nicht so das Problem darzustellen, obwohl diese
Pflichtaufgabe gerade unter Gemeindepolitikern schon häufig angezweifelt wird.
Aber es ist der derzeitige Gesetzesstand.
Die Feuerwehr ist den Anforderungen entsprechend aufzustellen und zu
unterhalten. Egal ob das Geld vorhanden ist oder finanziert werden muss. Das ist
aber eigentlich auch logisch.
Feuerwehr ist heute für den
Brandschutz und die technische Hilfeleistung in Unglücksfällen zuständig. Da
darf es nicht vorrangig erst einmal darum gehen, ob man das Geld dazu hat oder
nicht.
Eine dritte Aufgabe der Feuerwehr ist es bei der Brandschutzerziehung
mitzuwirken.
Beim o.g. Punkt 3. wird die Unwissenheit dann gerade bei den Gemeindegremien
doch schon sehr groß.
Es sollen um dieses zu kompensieren die Gemeinde- und Ortswehrführungen den
Gemeindgremien beratend zur Seite stehen. Das tun diese dann auch und werden für
diese verantwortungsvolle Aufgabe in das Ehrenbeamtenverhältnis der Gemeinde
oder des Amtes berufen. Nur der eine oder andere Gemeindevertreter sieht diese
Pflichtaufgabe, eine gewisse Standardausrüstung vorzuhalten völlig falsch und
will das Geld lieber an anderer Stelle investiert bzw. ganz eingespart sehen.
Fakt ist aber, dass der Bürgermeister als erster Vorgesetzter der Feuerwehr und
auch die Gemeindevertreter der Gemeinde sich strafbar machen, wenn sie ihren
Pflichten nicht nachkommen. Die Feuerwehrführungen dann natürlich auch, wenn sie
ihrer beratenden Funktion nicht gerecht werden.
Gerade diese Pflichtverletzungen sind in einem auch „nur“
Ehrenbeamtenverhältnis nicht zu unterschätzen. Von den zivilrechtlichen
Forderungen bei einem „Schuldspruch“ mal ganz abgesehen.
Aber wie so oft….. wer lesen
kann ist absolut im Vorteil.
Eigentlich ist der genannte Erlass in seinen Ausführungen gut zu verstehen.
z.B.: die Frage nach den
erforderlichen Fahrzeugen (incl. Standard-Ausrüstung).
Anhand der vorhandenen Bebauung innerhalb der Gemeinde wird eine Risikogruppe
ermittelt, die man dann mit der vorhandenen Einwohnerzahl in Relation setzt.
Die Risikogruppen gibt es in den Abstufungen von 1 bis 5.
Wobei ein Gebiet mit einem Altenpflegeheim schon in die recht hohe Stufe
4 platziert wird.
Die ermittelte Risikogruppe in Verbindung mit der Einwohnerzahl ergibt dann
einen Punktewert.
Die sogenannte Risikobeurteilung. Diese kann sich noch um max. 20 Pkt durch
Sondergebiete erhöhen.
Dieser dann ermittelte Wert ergibt dann die Basis für die als Standardausrüstung
zu beschaffenden Fahrzeuge.
Es gibt hierzu sicherlich eine Reihe von Detailfragen, die dann bei Interesse
aber besser einzeln geklärt werden sollten.
Ganz wichtig aber ist:
Sind mehrere Ausrückebereiche vorhanden, müssen diese auch einzeln bewertet
werden.
Genau das ist eben in Schwedeneck der Fall. Wir brauchen die von uns
festgelegten drei Ausrückebereiche, weil wir sonst in unserer doch recht
flächenstarken Gemeinde nicht in der Lage wären, die geforderte Hilfsfrist für
Hilfs- und Rettungsorganisationen einzuhalten.
Das dieses Fenster (10-Min) für eine Freiwillige Feuerwehr sehr sehr eng ist,
ist wohl jedem klar. Denn eine Freiwillige Feuerwehr braucht doch einiges an
Zeit um erst einmal ausrücken zu können. 6 / 7 Minuten für Anfahrt zum
Feuerwehrhaus und Einkleidung sind da sicherlich nicht unrealistisch und
natürlich ist es sehr gut wenn’s schneller klappt.
Deshalb darf man sich keinesfalls etwas vormachen oder womöglich an Standorten
und Fahrzeugen sparen.
Personelle Engpässe bei der Freiwilligen Feuerwehr sind auf Beschluss der GV und des Bürgermeisters durch Gemeindeangehörige zu beheben, d.h. Pflichtfeuerwehrmitglieder zu ernennen.
Bei weitergehenden Fragen würde ich Sie bitten mich anzurufen oder zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Heinfried Ahrens