Freiwillige Feuerwehr Surendorf

Aktuelles

Wie viel „Feuerwehr“ muss eigentlich sein.

von  HBM, Heinfried Ahrens  OWF-Surendorf  u. stellv.  AWF-D.-hagen

Es gibt immer wieder große Missverständnisse in Bezug auf die Feuerwehr, da es in Zeiten leerer Finanzkassen häufig dazu kommt, dass der eine oder andere meint, vieles täte gar nicht nötig oder sei nur zu beschaffen, wenn die Gemeinde liquide ist. 

(Grundsätzlich sind die folgenden Ausführungen nur auf das Bundesland Schleswig-Holstein bezogen.)

1.  das Aufstellen einer Feuerwehr ist Pflichtaufgabe einer Gemeinde und mit oberster Priorität zu erfüllen.

2.  gesetzliche Grundlage ist das Brandschutzgesetz.

(BrSchG v. 10.Febr.1996)

3.  die erforderliche Struktur von Mannschaft und Gerät

ist in dem Organisationserlass der Feuerwehren  (OrgFw. Juli 2007) des Innenministeriums geregelt.

Nun scheinen Punkt 1. und 2. nicht so das Problem darzustellen, obwohl diese Pflichtaufgabe gerade unter Gemeindepolitikern schon häufig angezweifelt wird.

Aber es ist der derzeitige Gesetzesstand.  Die Feuerwehr ist den Anforderungen entsprechend aufzustellen und zu unterhalten. Egal ob das Geld vorhanden ist oder finanziert werden muss. Das ist aber eigentlich auch logisch.

Feuerwehr ist heute  für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung in Unglücksfällen zuständig. Da darf es nicht vorrangig erst einmal darum gehen, ob man das Geld dazu hat oder nicht.

Eine dritte Aufgabe der Feuerwehr ist es bei der Brandschutzerziehung mitzuwirken.

Beim o.g. Punkt 3. wird die Unwissenheit dann gerade bei den Gemeindegremien doch schon sehr groß. 

Es sollen um dieses zu kompensieren die Gemeinde- und Ortswehrführungen den Gemeindgremien beratend zur Seite stehen. Das tun diese dann auch und werden für diese verantwortungsvolle Aufgabe in das Ehrenbeamtenverhältnis der Gemeinde oder des Amtes berufen. Nur der eine oder andere Gemeindevertreter sieht diese Pflichtaufgabe, eine gewisse Standardausrüstung vorzuhalten völlig falsch und will das Geld lieber an anderer Stelle investiert bzw. ganz eingespart sehen.

Fakt ist aber, dass der Bürgermeister als erster Vorgesetzter der Feuerwehr und auch die Gemeindevertreter der Gemeinde sich strafbar machen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Feuerwehrführungen dann natürlich auch, wenn sie ihrer beratenden Funktion nicht gerecht werden.  Gerade diese Pflichtverletzungen sind in einem auch „nur“ Ehrenbeamtenverhältnis nicht zu unterschätzen. Von den zivilrechtlichen Forderungen bei einem „Schuldspruch“ mal ganz abgesehen.

Aber wie so oft…..   wer lesen kann ist absolut im Vorteil.

Eigentlich ist der genannte Erlass in seinen Ausführungen gut zu verstehen.  z.B.:  die Frage nach den

erforderlichen Fahrzeugen (incl. Standard-Ausrüstung).

Anhand der vorhandenen Bebauung innerhalb der Gemeinde wird eine Risikogruppe ermittelt, die man dann mit der vorhandenen Einwohnerzahl in Relation setzt.  Die Risikogruppen gibt es in den Abstufungen von 1 bis 5.  Wobei ein Gebiet mit einem Altenpflegeheim schon in die recht hohe Stufe 4 platziert  wird.  

Die ermittelte Risikogruppe in Verbindung mit der Einwohnerzahl ergibt dann einen Punktewert.

Die sogenannte Risikobeurteilung. Diese kann sich noch um max. 20 Pkt durch Sondergebiete erhöhen.

Dieser dann ermittelte Wert ergibt dann die Basis für die als Standardausrüstung zu beschaffenden Fahrzeuge.

Es gibt hierzu sicherlich eine Reihe von Detailfragen, die dann bei Interesse aber besser einzeln geklärt werden sollten.

Ganz wichtig aber ist: 

Sind mehrere Ausrückebereiche vorhanden, müssen diese auch einzeln bewertet werden.

Genau das ist eben in Schwedeneck der Fall. Wir brauchen die von uns festgelegten drei Ausrückebereiche, weil wir sonst in unserer doch recht flächenstarken Gemeinde nicht in der Lage wären, die geforderte Hilfsfrist für Hilfs- und Rettungsorganisationen einzuhalten.

Das dieses Fenster (10-Min) für eine Freiwillige Feuerwehr sehr sehr eng ist, ist wohl jedem klar. Denn eine Freiwillige Feuerwehr braucht doch einiges an Zeit um erst einmal ausrücken zu können. 6 / 7 Minuten für Anfahrt zum Feuerwehrhaus und Einkleidung sind da sicherlich nicht unrealistisch und natürlich ist es sehr gut wenn’s schneller klappt.

Deshalb darf man sich keinesfalls etwas vormachen oder womöglich an Standorten und Fahrzeugen sparen.

Personelle Engpässe bei der Freiwilligen Feuerwehr sind auf Beschluss der GV und des Bürgermeisters durch Gemeindeangehörige zu beheben, d.h. Pflichtfeuerwehrmitglieder zu ernennen.

                                               Bei weitergehenden Fragen würde ich Sie bitten mich anzurufen oder zu schreiben.

Kontakt

Mit freundlichen Grüßen

Heinfried Ahrens

HBM, Heinfried Ahrens  OWF-Surendorf  u. stellv.  AWF-D.-hagen


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